Wissenswertes

Was zählt alles zum Gemeinschaftseigentum?

Zum Gemeinschaftseigentum, das wie der Name schon sagt, allen Miteigentümern gemeinschaftlich gehört, zählen:

  • alle Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder dessen Sicherheit erforderlich sind
  • Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen (tragende Wände und Decken, Heizungsmessgeräte usw.)
  • Anlagen und Einrichtungen, die gemeinschaftlich genutzt werden dürfen wie z.B. das Treppenhaus, der Aufzug, das Dach, die Fassade einschließlich der Fenster, die Heizung, das Grundstück mit Wegen usw.

Die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums werden, soweit in der Teilungserklärung nicht anders vereinbart, nach den Miteigentumsanteilen auf die einzelnen Einheiten umgelegt.

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AB Immobilien
Angelique Beckmeier
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