Wissenswertes

Was bedeutet Maklerprovision?

Als Maklerprovision, auch Maklercourtage genannt, bezeichnet man die zu zahlende Gebühr an den Makler nach dem Abschluss eines Vertrages oder der Vermittlung eines Vertrages.

Die Provision bei Kauf einer Immobilie liegt in der Regel bei 3 % des Kaufpreises, zahlbar jeweils von Verkäufer und Käufer. Bei Vermietung von Wohnraum gilt das sogenannte Bestellerprinzip, welches besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, die Provision zahlen muss. Dies ist in den meisten Fällen der Vermieter. Hier fällt für gewöhnlich eine Provision in Höhe von 3 Monatskaltmieten für den Vermieter an, je nach Objekt und Absprache. Alle Provisionen verstehen sich zzgl. 19% MwSt., sodass es sich endgültig beim Verkauf um 3,57 %, bei Vermietung im Regelfall um 3,57 Monatskaltmieten handelt.

Die Maklercourtage erscheint vielen sehr hoch, wir geben deshalb zu bedenken, dass hier die Fahrtkosten für Besichtigungen (Zeitaufwand), Inseratskosten, Internetgebühren, Strom, Büromaterial, Telefon- und Faxgebühren, Exposé-Erstellung, Kopierkosten mit abgedeckt werden.

Dazu kommt, dass sich leider im Vertragszeitraum nicht für jedes Objekt, trotz engagierter Arbeit unsererseits, ein Käufer oder ein Mieter finden lässt. Hier arbeiten wir sozusagen umsonst, das ist unser Risiko.

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AB Immobilien
Angelique Beckmeier
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