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Wozu dient ein Grundbuchauszug?

Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes öffentliches Register und genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, die dort eingetragenen Tatbestände gelten gegenüber jedem gutgläubigen Dritten als richtig.

Im Grundbuch werden die Wirtschafts- und Rechtsverhältnisse eines Grundstücks offengelegt. Bei berechtigtem Interesse (z.B. Kaufinteresse) kann es von jedermann eingesehen werden.

  • Das Grundbuch besteht aus dem Deckblatt, dem Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I,II und III. Auf dem Deckblatt ist der Name des Amtsgerichts und die Nummer des Grundbuchblatts vermerkt. Das Bestandsverzeichnis enthält, entsprechend den Katasterpapieren, die genauen Grundstücksangaben wie Gemarkung, Flur und Flurstück, Größe und Nutzungsart des Grundstücks.
  • In der Abteilung I des Grundbuchs werden die Eigentumsverhältnisse dargelegt, d.h. es ist der Eigentümer ersichtlich und der Erwerbsgrund.
  • In Abteilung II sind die Lasten und Beschränkungen des Grundstücks aufgezeichnet. Diese Abteilung sollte also von potentiellen Käufern gründlich studiert werden, da hieraus u.a. Vorkaufsrechte,  Grunddienstbarkeiten, Dauerwohn- und Nutzungsrechte, Reallasten und Nießbrauchrechte ersichtlich werden.
  • In Abteilung III sind die Belastungen wie Grundpfandrechte, Hypotheken und Rentenschulden eingetragen.

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AB Immobilien
Angelique Beckmeier
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